Inhalte des BDSG Trainer

Der BDSG Trainer ist inhaltlich in vier Kapitel unterteilt:

  • Was ist Datenschutz?
  • Gesetzliche Grundlagen / Bundesdatenschutzgesetz
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutz am Arbeitsplatz

Was ist Datenschutz?

In diesem Kapitel des BDSG Trainer werden grundlegende Informationen zum Datenschutz vermittelt. Dazu gehört die historische Entwicklung des Datenschutzes und die Abgrenzung zwischen Datenschutz und Datensicherheit, aber auch grundlegende Informationen wie die Definition personenbezogener Daten.

Gesetzliche Regelungen / Bundesdatenschutzgesetz

Eine Datenschutz-Schulung wäre nicht vollständig, ohne die Definition gesetzlicher Grundlagen. Allerdings haben wir weitgehend auf die Nennung einzelner Paragraphen verzichtet und den Fokus stärker auf die Inhalte der Regelungen, die das Bundesdatenschutzgesetz für Unternehmen vorsieht, gesetzt. Vermittelt werden hier die wichtigen Grundregeln des Datenschutzes, u.a.:

  • Zweckbindung
  • Zulässigkeit der Datenverarbeitung
  • Einhaltung des Datengeheimnisses
  • Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • Transparenz in der Datenverarbeitung
  • Rechte der Betroffenen

Betriebliche Datenschutzbeauftragte

In diesem Kapitel werden Informationen zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten thematisiert. Insbesondere die Aufgaben als Ansprechpartner für Mitarbeiter, Geschäftsleitung und Betroffene und die damit verbundene Verschwiegenheitspflicht der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind hier Thema.

Datenschutz am Arbeitsplatz

Das vierte Kapitel des BDSG Trainers beschäftigt sich mit der praktischen Umsetzung des Datenschutzes am Arbeitsplatz. Thematisiert werden hier die typischen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen, u.a.:

  • Sicherung des PC - Arbeitsplatzes
  • Sichere Vernichtung von Daten
  • Sicherheit beim Zugang zu personenbezogenen Daten
  • Sicherheit bei der Nutzung von Internet und E-Mail

Die Informationen richten sich nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz. Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie für jedes Unternehmen Gültigkeit haben.

Jeder Abschnitt des BDSG-Trainers endet mit einer Zusammenfassung der zuvor vermittelten Informationen und einem Wissens-Tests. Diese Tests verhindern, dass die Mitarbeiter die Schulung einfach nur durchklicken.

Eine Auswertung der Tests erfolgt nicht, somit ist die Schulung mit dem BDSG-Trainer keine Leistungskontrolle und daher auch nicht mitbestimmungspflichtig.