BDSG Trainer 2.0 - Datenschutz-Mitarbeiterschulungen effizient am PC-Arbeitsplatz durchführen!
Neue Version 2.0: Angepasst an die BDSG Novelle 2009
Die Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definiert.
Unter anderem haben die Beauftragten für den Datenschutz, insbesondere die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften des Datenschutzes vertraut zu machen. (§ 4g Bundesdatenschutzgesetz)
Schulungen der Mitarbeiter durch Datenschutzbeauftragte sind ein elementarer Bestandteil der Sensibilisierung für den Datenschutz im Unternehmen. Auf der anderen Seite sind Mitarbeiterschulungen kosten- und zeitintensiv. Nicht immer ist es möglich, jeden einzelnen Mitarbeiter persönlich durch betriebliche Datenschutzbeauftragte zu schulen.
Aus diesem Spannungsfeld entstand der BDSG Trainer. Mithilfe dieser Schulungssoftware können alle Mitarbeiter effizient mit den Anforderungen des Datenschutzes vertraut gemacht werden.
Mit dem BDSG Trainer können die Mitarbeiter die Schulung selbst am eigenen PC-Arbeitsplatz durchführen. Wenn der Mitarbeiter die Datenschutz-Schulung durchgearbeitet hat, wird automatisch eine Teilnahmebescheinigung erzeugt, die als Nachweis für die durchgeführte Schulung dienen kann.
Die Teilnahmebescheinigung enthält auf Wunsch direkt die Verpflichtung auf den Datenschutz gemäß Paragraph fünf des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ist ebenfalls möglich, dass sich der Mitarbeiter einen Merkblatt zum betrieblichen Datenschutz ausdruckt.